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US-Anforderungen

Dokumentation:

Hohe Produkthaftungsrisiken schrecken manches Schweizer Unternehmen ab, in die USA zu exportieren. Zur Genüge bekannt sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Keine Woche vergeht, in der man nicht irgendwo über neue Millionen – oder Milliardenprozesse in Amerika lesen kann. Trotzdem ist der US-Markt mit seinen über 300 Millionen Verbrauchern für viele Unternehmen ein wichtiges Standbein...


In den USA ist vieles anders

Das wichtigste, das man vorab lernen muss, wenn man in den USA Erfolg haben will ist, dass vieles anders ist. Egal, ob es uns nun einleuchtet oder nicht. So haben die Amerikaner kaum Vorbehalte gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel, das Rauchen in öffentlichen Räumen lehnen sie jedoch strikt ab. In Europa gehen wir mit diesem Thema doch etwas differenzierter um. Während in Europa die Gerichte nach Fachspezialisierung aufgeteilt sind, gibt es in den USA ein vielfältiges Gerichtssystem aus einzelstaatlichen Gerichten, Bundesgerichten (District Courts), inklusive dem Obersten Bundesgerichtshof (Supreme Court) als letzter Instanz nur für Bundesrecht. Zusätzlich hat jeder Staat seinen eigenen obersten Gerichtshof als letzte Instanz. Wer also in die USA exportiert, muss das Recht von 52 Einzelstaaten berücksichtigen.


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