01.02.2011
Technischer Redakteur (m/w) und Grafiker / DTP-Profi (m/w) gesucht!
Zur Verstärkung unseres Teams im Geschäftsbereich »Dokumentation« suchen wir zum sofortigen Einstieg:
Der richtige Baustein im Redaktionssystem
Praktische Lösungen für Hersteller und Anwender. Die Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird für Sie ohne Übergangsfrist bindend.
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (offizieller Titel: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)) wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt (L 157) veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis 29. Juni 2008 (in Deutschland durch die Änderung der Maschinenverordnung – 9. GPSGV) erfolgen. Ab dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die Richtlinie 98/37/EG, d. h. es gibt keine Übergangsfrist.Im Wesentlichen wurden nachstehende Änderungen vorgenommen: