
Die Erstellung einer benutzerfreundlichen und CE-konformen Technischen Dokumentation stellt viele Produkthersteller vor grosse Herausforderungen. Die Einführung der neuen Maschinenverordnung bietet nun unter anderem die Gelegenheit, bestehende Abläufe zu überdenken und Neues zu wagen. Dafür lohnt es sich, den komplexen Prozess der Dokumentationserstellung genauer zu beleuchten und Optimierungspotenziale aufzuzeigen.

Am 20. Januar 2027 tritt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist. Fällt das Inverkehrbringen genau in die Zeit des Stichtags, kann es sinnvoll sein, eine «doppelte» Konformitätserklärung auszustellen, sowohl mit der Maschinenrichtlinie als auch mit der Maschinenverordnung.
Digitale Doku-Bereitstellung
Mit der Maschinenverordnung wird es nicht mehr zwingend nötig sein ein Exemplar der Betriebsanleitung gedruckt beizulegen. Grundsätzlich eine absolut zeitgemässe und begrüssenswerte Entscheidung, die den Aufwand für die Herstellung, Publikation und Pflege der Dokumentation reduzieren wird.
Wichtig zu wissen: bereits im Sommer 2024 hat die Europäische Kommission eine aktualisierte Fassung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Darin wird schon jetzt eine rechtskonforme digitale Doku-Bereitstellung möglich gemacht. Sie müssen also nicht bis Januar 2027 darauf warten. Was bedeutet diese neue Möglichkeit nun im Detail? Als Maschinenhersteller können Sie Betriebsanleitungen in einem digitalen Format zur Verfügung stellen, das sowohl gedruckt, heruntergeladen und gespeichert werden können muss. Hierfür bietet sich natürlich am einfachsten das bewährte PDF-Format an.

Betriebsanleitungen müssen zukünftig während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen online zugänglich sein. Um dies zu gewährleisten, wird es in vielen Firmen nötig sein, manche Prozesse zu adaptieren, neue Cloud-Plattformen zu etablieren oder bestehende Kundeninformationssysteme zu erweitern. Mit unserem standardisierten Service-Portal bieten wir hierfür eine einfache Lösung, die mit wenigen Handgriffen an Ihr Unternehmen angepasst werden kann.
Inhaltliche Neuerungen
Die neue Maschinenverordnung bringt aber natürlich auch zahlreiche inhaltliche Anpassungen mit sich. So wird es z. B. zwingend nötig, in der Risikobeurteilung auch digitale Bedrohungen wie Cyber Security-Risiken zu bewerten. Ausserdem wurde die Liste von Maschinen, die als besonders risikoreich gelten und daher strengeren Prüfverfahren unterliegen, überarbeitet und erweitert. Viel umfassender wurden auch die Inhalte für die Montageanleitung von unvollständigen Maschinen definiert – bis auf wenige Ausnahmen entsprechen die Inhalte sinngemäss den Anforderungen an vollständige Maschinen.
Redaktionsprozesse optimieren
Die Aktualisierung Ihrer Betriebsanleitungen gemäss der neuen Maschinenverordnung bietet unter anderem auch die Möglichkeit, die bestehenden Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren. Denn für die Doku-Erstellung sind Informationen aus verschiedensten Unternehmensbereichen nötig.
Die Konstruktionsabteilung liefert Technische Daten, CAD-Modelle, Baugruppenzeichnungen und Stücklisten. Die Softwareabteilung stellt Roh-Informationen zur Steuerungsbeschreibung zur Verfügung. Die Marketingabteilung definiert die grafische Gestaltung und gibt Inputs zum firmeneigenen Wording. Aus der Elektroabteilung kommen Schematas und Angaben zu den Bedienpanels. Der Kundendienst definiert den Umfang der Ersatz- und Verschleissteile und in der Auftragsbestätigung der Verkaufsabteilung sind schlussendlich wichtige Informationen zum Lieferumfang und Übersetzungen zu finden. Um all diese Informationen zeitgerecht zu erhalten, bedarf es einer sorgfältigen Planung, Strukturierung und Organisation der Prozesse. Jede Abteilung muss wissen, bis wann welche Informationen in welcher Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Nur so ist es möglich, eine Betriebsanleitung pünktlich bis zur Auslieferung der Maschine fertigzustellen.

Grundsätzlich stellt sich für jeden Maschinenhersteller die Frage, ob Betriebsanleitungen intern oder extern erstellt werden sollen. Fakt ist, dass die Doku-Erstellung aufgrund der zunehmenden Komplexität schon lange nicht mehr als Nebenaufgabe gesehen werden kann.
Es bedarf gut ausgebildeter technischer Redakteur/-innen, die mit Motivation und Fachwissen in diesem Bereich arbeiten. Gerade Klein- und Mittelständische Betriebe entscheiden sich deshalb zunehmend für die Auslagerung an einen externen Dienstleister.
Günther Klammer
CEO